Ihr Feriendomizil wenn es um Erholung geht!

Ferienwohnung Jagdhaus Holtebock Winterberg-Züschen

 

 

 

 

 

Preisliste 2023/24

                                                         

  

Mindestbelegung: 2 Nächte

Anreise: ab  14:00 Uhr

Abreise: bis 11:00 Uhr  

 

 

Saison 08.01.-22.12.2023:

pro Nacht für 2 Personen95,00 €                                    
jede weitere Person pro Nacht20 €
  

Weihnachten / Silvester 2023

pro Nacht für 2 Peronen

jede weitere Person pro Nacht

125,00 €

20 €

 

Saison 08.01.-22.12.2024

pro Nacht für 2 Personen95,00 €                                    

jede weitere Person pro Nacht

 

20 €
  

Endreinigung+ Bettwäsche + Handtücher 20 € pro Person einmalig.

 

 

Kaminholz kann auf Wunsch gestellt werden, 10 € pro Kaminfach

Kaution: 50,00 €

Kurtaxe: 1,95 € pro Person und Tag, Kinder unter 15 Jahre sind befreit.

 

 

 

 

 

 

Kontaktmöglichkeiten:
Tel. (0049) 02981/2386

 

Stornierung von Gästebetten - Stornogebühren

Bei Abbestellung von reservierten Gästezimmern gilt folgende rechtliche Regelung soweit nichts anderes vereinbahrt:
Aus Beherbergungsverträgen resultierende Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Der Beherbergungsvertrag ist wie jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht von beiden Vertragspartnern zu erfüllen, d. h., er kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden. Die Bestellung eines in einem Vermieterbetrieb gebuchten Zimmers kann genausowenig rückgängig gemacht werden wie der Kauf z.B. eines Gebrauchtwagens, es sei denn im Einvernehmen mit dem Gastgeber. Ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist dabei nicht entscheidend. Nur wenn dem Gastgeber eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von den Vertragspflichten befreit.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hat hierzu folgende Stellungnahme formuliert:
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich den vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20 % des vereinbarten Peises, bei der Übernachtung mit Halbpension 30% des vereinbarten Preises und bei der Übernachtung mit Vollpension 40% des vereinbarten Preises.
Vermieter von Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast mindestens 90 % des vereinbarten Preises verlangen, weil ihre ersparten Aufwendungen in der Regel weniger als10% des vereinbarten Preises ausmachen.
a) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4. b) errechneten Betrag zu bezahlen. Ist es dem Gastwirt möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Zur Vermeidung . entstehender Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss des Gute Reise-Schutz-Paketes bzw. der
Reiserücktrittskosten-Versicherung

 

 

 

 

                                                 

 

 

    

 

 

 

Bernd und Birgit Hunold, Mittelstraße 21, 59955 Winterberg  |  info@ferienwohnung-jagdhaus.de/ Telefon: 02981-2386/ Mobil: 01578-3633320