Preisliste & Buchungskonditionen

Faire Konditionen ohne versteckte Kosten. Das gesamte Ferienhaus steht Ihnen und Ihrer Familie zur alleinigen Benutzung bereit.

Mindestbelegung

ab 2 Nächte

Anreise

ab 14:00 Uhr

Abreise

bis 11:00 Uhr

Weihnachten & Silvester

Saisonale Feiertagsbelegung zum Jahreswechsel
125,00 € / Nacht (für 2 Personen)
+ 20,00 € pro Nacht für jede weitere Person
  • Winterurlaub & Festtage im verschneiten Sauerland
  • Kaminromantik & wohlige Wärme im Ferienhaus
  • Direkte Nähe zum Skiliftkarussell Winterberg & weiteren Attraktionen
  • Alleinbelegung für bis zu 8 Personen
  • Voll ausgestattete Küche für festliche Menüs
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Nebenkosten & Service

  • Endreinigung + Bettwäsche + Handtücher: 20,00 € pro Person (einmalig)
  • Kaminholz: kann auf Wunsch bereitgestellt werden: 10,00 € pro Kaminfach
  • Kaution: 50,00 € (wird bei ordnungsgemäßer Abreise vollständig erstattet)
  • Kurtaxe (Gemeinde Winterberg): 1,95 € pro Person und Tag (Kinder & Jugendliche unter 15 Jahren sind befreit)

Wichtige Buchungshinweise

Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit und wir erstellen Ihnen gern ein maßgeschneidertes, individuelles Angebot für Ihren Urlaub.

  • Hunde & Haustiere: In unserem Ferienhaus leider nicht erwünscht.
  • Nichtraucherhaus: Rauchen ist im Haus nicht gestattet (gerne auf der Terrasse).
  • Familientreffen: Sehr gerne gesehen! Bitte geben Sie die Personenzahl bei der Anfrage an.
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Interaktiver Preisrechner

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* Die Endreinigung inklusive bezogener Bettwäsche und frischen Handtüchern (20,00 € p.P.) sowie die Kurtaxe und erstattungsfähige Kaution werden automatisch einberechnet.

Preisübersicht

Übernachtungskosten: 285,00 €
Endreinigung, Wäsche & Handtücher: 40,00 €
Kaminholz: 10,00 €
Kurtaxe (Winterberg): 11,70 €
Kaution (erstattungsfähig): 50,00 €
Gesamtpreis: 396,70 €
Inklusive aller Nebenkosten, Wäscheservice und Kurtaxe. Unverbindliche Vorabberechnung.

Stornierung von Gästebetten & Stornogebühren

Transparente und faire Regelungen gemäß den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA).

Bei Abbestellung von reservierten Gästezimmern gilt folgende rechtliche Regelung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde:

Aus Beherbergungsverträgen resultierende Vertragsrechte und -pflichten sind oft nicht bekannt. Der Beherbergungsvertrag ist wie jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht von beiden Vertragspartnern zu erfüllen, d. h., er kann nicht von einer Vertragspartei einseitig gelöst werden. Die Bestellung eines in einem Vermieterbetrieb gebuchten Zimmers kann genausowenig rückgängig gemacht werden wie der Kauf z. B. eines Gebrauchtwagens, es sei denn im Einvernehmen mit dem Gastgeber. Ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde, ist dabei nicht entscheidend. Nur wenn dem Gastgeber eine anderweitige Vermietung gelingt, wird der Gast von den Vertragspflichten befreit.

Stellungnahme des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA):

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  2. Der Gastgeber (Hotelier/Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
  4. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Vermietern von Ferienwohnungen in der Regel 10 % des vereinbarten Preises. Vermieter von Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme daher mindestens 90 % des vereinbarten Preises verlangen.
  5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Gelingt die anderweitige Vergabe, so entfällt die Verpflichtung des Gastes in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Empfehlung zur Absicherung: Zur Vermeidung entstehender Unannehmlichkeiten bei Krankheit oder unvorhergesehenen Ereignissen empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung (z. B. Gute Reise-Schutz-Paket).